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Die Geschichte der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Brühl

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Vorwort

"Die Schützenbruderschaft darf sich mit Stolz ihres hohen Alters erfreuen. Ist doch ein vierhundertjähriges Bestehen eines Genossenschaftsverbandes nur möglich, wenn seine Einrichtungen auf feste Grundlagen beruhen und seine Ziele edlen Beweggründen entspringen. Indem die Schützenbrüder treue Kameradschaft pflegen und den verstorbenen Kameraden die Treue noch übers Grab hinaus bewahren, umschlingt sie ein inniges, durch ideales Streben gefestigtes Band, das der Zeiten Lauf trotz mannigfacher Wechselfälle nicht zu lösen vermocht hat."

Diese Worte finden sich in der Einleitung zu dem "Geschichtlichen Rückblick", den Professor Karl Hürten der St. Sebastianus Schützenbruderschaft zu Brühl anlässlich ihrer 400-Jahrfeier widmete. Sie haben heute umso mehr volle Geltung und Berechtigung, als Brühls bei Weitem älteste bürgerschaftliche Korporation nun inzwischen auf eine über 575-jähriges Geschichte zurückblicken kann und damit zu den frühesten bezeugen Bruderschaften im Rheinland gehört.

Bis Anfang der 50er Jahre galten als die ältesten Dokumente für die Existenz der Bruderschaft, die im Archiv der Brühler Pfarre St. Margareta aufbewahrten und mit dem Jahr 1514 beginnenden Bruderschaftsabrechnungen, und entsprechend wurde das Gründungsdatum angenommen. Für die triftigen Vermutungen, dass die Vereinigung schon vor dieser Zeit bestanden habe, fehlten bis dahin urkundliche Belege.

 

Es ist das Verdienst des auch sonst um die Erforschung der Brühler Heimatgeschichte vielfach hervorragend bewährten Rechtsanwaltes Fritz Wündisch, im Jahre 1951 das Vorhandensein der Brühler Bruderschaft bereits für 1442 urkundlich gesichert zu haben, woraufhin die Bundeskanzlei des Zentralverbandes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften die Berechtigung zur Angabe des Gründungsjahres "vor 1442" offiziell anerkannte.

Darüber hinaus hat Rechtsanwalt Wündisch dankenswerterweise auch die frühere Vergangenheit der Bruderschaft bis hinauf ins 13. Jahrhundert erhellt. Die folgende Darstellung darf sich auf seine aufschlussreichen Forschungsergebnisse stützen.

Im hohen Mittelalter

Die älteste Erwähnung der "broederschaft var deine broill" findet sich im Lehnsregister des Vochemer Fronhofes, das im historischen Archiv der Stadt Köln aufbewahrt wird. Die in diesem undatierten Register vorkommenden Namen lassen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf 1442 als Abfassungszeit schließen.

 

Studiert man dazu die Bruderschaftsabrechnungen von 1514 bis 1691, die im Pfarrarchiv von St. Margareta liegen, so stellt man fest, dass es im Mittelalter in Brühl außer der "Sannt Sebastiani Broederschaft", auf die sich die meisten Rechnungen beziehen, auch noch eine St.  Jacobi- und eine St. Matthias-Bruderschaft gab, von denen ebenfalls Jahresrechnungen erhalten sind.

 

Die Namen dieser drei Schutzheiligen weisen auf die Entstehung der drei alten Bruderchaften hin; sie bezeichnen nämlich drei im Mittelalter hoch berühmte Wallfahrtziele: das Trierer Grab des Apostels Matthias, Santiago de Compostella mit Grab des Apostels Jakobus d. Ä. und San Sebastian im Baskenland.

12. Jahrhundert

Vor allem der heilige Sebastian wurde seit dem 12. Jahrhundert im Kölner Land als tatkräftiger Nothelfer verehrt, nachdem Kölner Kreuzfahrer am Sebastianustag des Jahres 1147 an der Erstürmung des Alkazar von Lissabon teilnahmen, unter Anrufung des Heiligen Sebastian den zähen Widerstand der Araber brachen und so mithalfen, die Iberische Halbinsel von der Herrschaft der Kalifen zu befreien.

 

Pilgerfahrten nach dem spanischen Sebastianus- und Jakobus-Heiligtümern galten in der Folge für lange Zeit als besonders wirksam; sie waren dazumal allerdings außerordentlich langwierig, gefährlich und kostspielig, weswegen nur selten jemand solch Wagnis auf eigene Kosten unternehmen konnte.

Daher bildeten sich oft Zusammenschlüsse von Wallfahrtswilligen (Bruderschaften), die einen der Ihrigen zur Pilgerfahrt ausrüsteten und dafür an deren Segenskraft teilhatten. So ist auch die Entstehung der St. Sebastianus Bruderschaft als eine Wallfahrtsverbindung vorzustellen, die aus dem gemeinsamen Vermögen Pilgerfahrten nach San Sebastian im Baskenlande finanzierte. Die Mitglieder dieser Gemeinschaft verpflichteten sich zugleich, den Tag ihres Patrons festlich zu begegnen, einander täglich im Gebet zu Gedenken und an dem für verstorbene Brüder und Schwestern gestifteten Gedächtnismessen teilzunehmen.

13. bis 15. Jahrhundert

Dass diese Gedächtnismessen - entgegen allgemeinen Brauch - nicht bei der Brühler Pfarrkirche, sondern bei gesondert verwalteten Bruderschaften gestiftet wurden, geben einen weiteren Datierungshinweis: 

Bei den ersten Messstiftungen existierte noch keine Brühler Pfarrei, die erst gegen Ende des 13. Jahrhunderts errichtet wurde. 

Eine solch frühe Begründung der Bruderschaftsvermögen wird auch dadurch bestätigt, das deren Haupteinnahmen aus ewigen Naturalrenten bestanden, vornehmlich aus Abgaben an Getreide und Vieh, wie sie bis zum 13. Jahrhundert üblich waren, während vom 15. Jahrhundert an ewige Renten nur als Geldrenten begründet und die alten Naturalrenten in Geld umgerechnet und entrichtet wurden.

In diesem Jahrhundert war jedoch die Erinnerung an die Kreuzzüge und die Befreiung Spaniens von den Muslimen fast gänzlich verblasst, entsprechend auch die Anziehungskraft der Wallfahrtsorte Compostella und San Sebastian geschwunden. Die für Pilgerfahrten nicht mehr benötigten Bruderschaftsvermögen dienten schon 1514 außer für Gedächtnismessen nun zu sonstigen kirchlichen Zwecken. 

So entfielen von den Ausgaben der St. Sebastianus Bruderschaft in einem Jahr rund zwei Fünftel auf festliche Gottesdienste - auch an den Festtagen St. Kunibert, St. Katharina, Maria Geburt und St. Pantaleon - und zu etwa einem Fünftel auf sogenannte Verwaltungskosten, vor allem auf die Bestreitung des Festmahles am Sebastianustag.

Im 16. Jahrhundert

Im 16. und 17. Jahrhundert verwischten sich die Grenzen zwischen den drei Brühler Bruderschaftskassen mehr und mehr; zumal die Kirchschöffen zugleich als Brudermeister fungierten und fast stets auch mit den Ratsherren identisch waren, unterschied man immer weniger zwischen dem Vermögen der Stadt, der Pfarre und der Bruderschaften. Anfallende Ausgaben der fünf vorhandenen Korporationen wurden aus dem eben zahlungskräftigsten Fond bestritten, meist aus den gutdotierten Kassen der Bruderschaften, deren Anforderungen für Stiftungsmessen gleichfalls mehr und mehr zurückgingen.

Die enge Verzahnung zwischen Stadt, Pfarre und St. Sebastianus Bruderschaft geht aus den Ausgabenrechnungen der Bruderschaft vom 16. Jahrhundert klar hervor.  So bestritten sie Kosten für Reparaturen von Kirchenkelch, Kanzel, Kirchenuhr, Köln- und Uhltor, für die Einrichtung der Ratsstube, Gehalt der Geschichtsschreiber, für die Ippenbachbrücke, für das Brandholz des Schulmeisters, usw..

Nicht selten wurde der Hauptteil der beträchtlichen Bruderschaftseinnahmen eines Jahres pauschal dem Kirchenmeister oder der Stadtkasse überstellt. Nur selten erschienen im 16. Jahrhundert Rechnungen für das Schützenwesen. 

Erstmals 1517 wird die Stiftung einer Armbrust erwähnt; 1532 folgt die früheste Erwähnung eines Vogelschießens und einer Schützenfahne; erst 1575 wird der erste Schützenkönig vermerkt. Doch geht aus den Aufzeichnungen hervor, dass damals die Veranstaltung der Schießspiele eine städtische Angelegenheit war; die Bruderschaftskasse bezahlte sie nur auf Befehl von Bürgermeister und Rat, weil die Stadtkasse dies nicht vermochte.

Unter kurfürstlicher "Ober-Protektion" im 17. und 18. Jahrhundert

Zweifellos verstärkte sich im 17. Jahrhundert in der Brühler St. Sebastianus Bruderschaft mehr und mehr die Tendenz zur Pflege des Schützenwesens, der bürgerlich-genossenschaftlichen Waffenübung zur Stadtverteidigung derart, dass seit 1671 ein eigenes Protokollbuch der Schützenbruderschaft St Sebastiani vorliegt, von deren Vermögen der alte aus dem Mittelalter stammende Stiftungsfonds endgültig abgetrennt wurde. 

Von hohem Interesse ist die dem ältesten Schützenbuch vorangestellte "Schützenordnung", die in Sitten und Brauchtum jener noch früherer Zeit tiefen Einblick gibt. Das hier der besseren Lesbarkeit willen modernerer Sprachform angepasste Schriftstück zeigt zugleich, wie viele Bestimmungen noch heute über die Jahrhunderte hinweg Geltung haben und treu befolgt werden: so die Festfeier am Sebastianustag, die Teilnahme an Messen und Begräbnisse für verstorbene Schützenbrüder sowie an der Fronleichnamsprozession, insbesondere auch das Vogelschießen.

"Schützenordnung der löblichen Bruderschaft Sancti Sebastiani allhier in Brüell"

Vermögen sehr alten Herkommens und nach Inhalt gegenwärtiger, in üblichem Gebrauch haltender Ordinanz (Ordnung) und Schützenrolle der Bruderschaft St. Sebastiani allhier zu Brüell, soll derjenige, welcher sich bei allsolcher löblicher Fraternität (Bruderschaft) und Gesellschaft einzustellen vorhabe und dazu kapabel (fähig) und bequemb (bemüht), auch ehrlichen Herkommens zu sein genugsam erachtet und erkannt wird, zuförderst 26 alb. ad caßam (in  der Kasse) und dem Schützenmeister dieser Bruderschaft 6 alb. entrichten, demnach handtastlich (per Handschlag) den Herrn Schützenmeister im Angesicht der ganzen Gesellschaft an Eidesstatt angeloben, zu Ehren Gottes und des St. Sebastiani als Patron den nachgesetzten Regeln treuligst und gehorsam einzufolgen.

1. 

Erstlich auf dem Fest des heiligen Sebastiani und sonsten, wenn die der Bruderschaft einverleibten Mitbrüder, keiner ausgenommen, falls ein oder anderer durch den zeitlichen Tod abgehen, durch den Schützenknecht zu dem Begräbnis citiert oder beschieden werden zu erscheinen, so soll ein Jeder dem Gottesdienst eifrig und andächtig beiwohnen, wie nicht weniger auf hiesiger Gottestracht bei der Prozession , ehrlich ausgerüstet mit zierlichem Gewehr und Kleidung, das hochheiligste Sakrament des Altars nach dem altem löblichen Gebrauch zu begleiten , dabei und auch sonsten allen ärgerlichen Wandels und Taten sich zu enthalten und was die Ordnung mit sich bringt, treulich und gehorsamste zu verrichten, ohne Unterlass gehalten und verpflichtet sein.

2.

Gleichenschlags zum Zweiten sollen die Brüder auch schuldig und gehalten sein, wenn die Herren Schützenmeister auf Pfingstdienstag oder sonstigen nach Gelegenheit der Zeit und Wetters den Vogel aufrichten oder nach der Scheibe zu schießen Anstellung machen lassen und zu dem End die Schützen durch den Schützenknecht wie gewöhnlich des vorigen Tages citieren lassen, sich auf gestimmte Stunde ehrlich und gebührlich einzustellen, und ohne erhebliche Entschuldigung und darauf erfolgte Erlaubnis nicht ausbleiben, alles wie vorgemeldet bei Strafe eines Reichstalers ob (für) jeden Punkt.

3.

In Maßen dann auch drittens derjenige, welcher bei angeregter Gesellschaft in oder aus (außerhalb) der Stadt einige Ungebühr begehen, fluchen, schwören, Gotteslästern, zanken, schelten, schmähen werde, soll in der Bruderschaft nach Advenanz (Bekanntwerden) des Verbrechens von den Herrn Schützenmeistern gestraft und gleichwohl, der Sache Wichtigkeit nach, unserem gnädigsten Landesfürsten und Herrn die verwirkten Brüchten (Strafgeld/Buße) reserviert und vorbehalten bleiben, befürab (sofern) größere Strafen folgen sollen, falls jemand geschlagen oder verwundet wurde.

4.

Viertens soll beim Vogelschießen und sonst, wenn die Scheibe aufgerichtet, ein jeder Schütze mit seinem Rohr, wie bräuchlich gefasst, erscheinen, alsdann das Los durch nummerierte Briefchen ziehen, deren Zufolge nach Laut (Angabe) seines ausgezogenen Briefleins auf der Brust nummeriert werden; demnächst sollen beide Herren Schützenmeister an dem hingesetzten Tisch sich niedersetzen und ein jeglicher Schütze im Angesichts derselben ihre Rohre laden; wenn das geschehen, so soll derjenige, welcher für Ihre Kurfürstliche Durchlaucht, unseren gnädigsten Herrn schießen soll, den Anfang mit dem ersten Schuss machen, darnach die Schützenmeister und dann so fort nach gemachter Ordnung ein jeder Schütz bis zum letzten zu, und das also zum zweiten und dritten Mal, allzeit Ihre Durchlaucht zuerst, gleich wie angefangen, kontinuieren (fortsetzen). Wenn dergestalt die Ordnung mit Schießen ein End, alsdann einem Jeden ferner zu schießen, so oft er kann und mag, bis der Vogel abgeschossen, erlaubt sein soll, jedoch dass er allemal seine Büchse oder Rohr in Präsenz (Anwesenheit) der Herren Schützenmeister lade. Zugleichen sollen aufrichtig redlich aus der Faust schießen, mit den Büchsen behutsam umgehen und sorgfältig sein, dass selbst oder andere nicht verletzt werden, damit nicht nötig sei, die Fahrlässigen in gebührende Strafe zu nehmen. 

5.

Es soll auch fünftens vor dem Vogel- und Scheibenschießen die Freiheit auf Befehl der Herren Schützenmeister von hoher Obrigkeit wegen deutlich proklamiert und ausgerufen werden benämlich falls ein oder mehrere so dieser löblichen Gesellschaft nicht einverleibt und also bei angeregtem Schießspiel gar nichts zu schaffen hat, und er demselben durch gefährliches und verbotenes In- und Zwischenlaufen tödlich oder doch kurabel (heilbar) verletzt werden sollte, der oder dieselbe, weil solches niemand anders als sich selbsten zuzumessen, wie allen Herkommens mit 3 Heller bezahlt, und solchenfalls keiner als angeregtem (der den Schaden verursacht) Schützen dafür angesehen, sondern deswegen befreit sein und bleiben soll.

6.

Wenn also sechstens der Vogel ordentlich nach der Gewohnheit abgeschossen, sollen die sämtlichen Schützen in guter Ordnung nach Anstell und Befehlung des Herren Schützenmeister den König samt dem Vogel und Fähnlein durch die Stadt bis an das Büger- oder sein, des Königs, Haus mit ihrem Gewehr begleitet, sich niemand bei Straf eines halben Talers absentieren (entfernen), gleichfalls in gemeldeter Stadt sowohl als außen züchtig und ehrbarlich halten, mit dem Trinken nicht übernehmen, auch mit allenm Fleiß vorsehen, dass durch ungebührlich Scharfschießen, so außer mit losem Pulver bei Straf eines ganzen Kölnischen Talers, hiermit verboten wird, niemand beleidigt noch beschädigt werde.

7.

Alldieweilen auch zum Siebten der König, nachdem der Vogel abgeschossen, mit unordentlichem Anlaufen durch junger Leute häufig unablässiges Fangen oder Binden mit vielfältigen Ausgaben bisher fast erschwert worden, also ist solches für ein Abus (Unfug) uns Missbrauch dergestalt abgeschafft dass falls der der König sich dreimal ausgelöset, der Schützenknecht alles übrige Fangen verhindern und alsdann Macht haben soll, die Bandeln zu nehmen oder in Stücke zu schneiden. Wird ebenfalls hierneben ein zeitlicher König von der Ausgabe und Refektion (Stärkung), so vor diesem auf heiligem Sakramentstag nach altem Brauch geschehen und gehalten worden, freigesprochen; was er indes deswegen vor der Prozession aus Diskretion und Belebtigkeit (nach eigener Wahl und Belieben) den Offizieren tun will, soll demselben freistehen, Herren Schützenmeistern und Fähnrich wird ein Paar Handschuh zu geben schuldig sein. 

8.

Es soll gleichfalls der König zum Achten innerhalb Jahresfrist sein Königessen halten mit guter Speis und Trank, wie hernach spezifiziert, hingegen jeder Schütz mitsamt seinem Ehegemahl vor der Mahlzeit unfehlbar 1 1/2 Kölnische Taler für das Gelage geben, aber so ledigen Standes beikommen taten, sollen mit einem Kölnischen Taler sich quittieren.

9.

Der König ist ebenfalls schuldig zum Neunten, den silbernen Vogel mit einem silbernen Schild aus seinen Mitteln zu verbessern und darnach Pfingstdienstag oder nächstfolgenden Sonntag trinitatis (Dreifaltigkeit) die Stange samt einem Vogel an gewöhnlichem  Ort und Schießplatz wiederum aufrichten zu lassen und dessen (dafür) soll er auch bis an sotanige Zeit das eine Jahr lang von allen Nachbarlasten außer simplen (einfachen) bereit sein und bleiben.

10.

So ist ebenfalls zum Zehnten der Abus oder Missbrauch bei Strafe eines Kölnischen Talers verboten, dass niemand hinfüro Kinder oder ander Gesind auf das Bürgerhaus oder beim Königsessen mitbringe, nachkommen lasse oder Unterschleif geben solle, welche die Gesellschaft importunieren (belästigen), beunruhigen, Speis und Trank meisterlich abtragen, den König beschädigen und aufs höchste beschweren. So hiermit ernstlich verboten und abgeschafft wird, und sollen alle ohne Unterschied der Personen gestraft werden, so oft in diesem puncto die Disordnung (Unordnung) erfunden und erzeugt wird, darnach sich ein jeder zu richten hat, denn die Entschuldigung der Ungewissheit niemand hierin befreien soll.

11.

Da auch sonsten zum Elften eine aus den einverleibten Schützen den Vogel abschießen würde und dessen Gelegenheit oder Vermögen nicht wäre, das königliche Mahl zu halten, derselbe soll dieser löblichen Bruderschaft, Gott und dem heiligen Sebastiano zu Ehren ad cassam einmal vorall (ein für alle Mal) neben dem silbernen Schild 10 bis 12 Taler nach Erkenntnis der Herren Schützenmeister hergeben und hingegen der Freiheit, wie obgemeldet, ohnweigerlich ein Jahr lang genießen.

12.

Wenn dann letztens auf rittermäßige Tat gebührender Sold und Lohn erfolgt, ist dahero einheilliglich beschlossen, dass derjenige, welcher aus der löblichen Gesellschaft den Vogel drei Jahre nacheinander gebührendermaßen, wie obgemeldet, abschießen würde, zur Ehr, Ruhm und Preis den silbernen Vogel samt Kette und dazugehörige Schilder, alles zugleich, haben und behalten solle. Es wäre denn Sache , dass er deswegen mit einer ehrlichen Schenkung, recompenz (Vergütung) oder Verehrung durch die Bruderschaft abgeliebet würde.

Geringe Excessen, so keine Geldstraf auf sich tragen, sollen wie von alters hergebracht, an gewöhnlichen Orten bei ganz versammelter Bruderschaft mit der Britzen abgestraft und also abgebüßt werden.

Die langen Register der Schützenbruderschaftsmitglieder, ihrer Schützenmeister, Offiziere, Fähnriche, Sekretäre und Adjutanten verzeichnen durch drei Jahrhunderte den Kern angesehener, gediegener Brühler Bürger. Die Dokumente bewahren aber auch die Eintragungen hoher und höchster Amts- und Standespersonen, die sich gnädigst der "löblichen Bruderschaft" der kurfürstlichen Haupt- und Residenzstadt incorporierten: so waren die Kurfürsten selbst, angefangen von Kurfürst Ruprecht (1468) bis Kurfürst Max Franz (1784) "Ober-Protectoren" der Brühler Sebastianer.

Für die Schützenfeste - ursprünglich als Seitenstück zum adligen Turnier aus dem Verlangen des Bürgertums nach sportlichem Wettkampf und festlicher Repräsentation entstanden - herrschte ein strenges Reglement, das bereits in der zuvor aufgeführten Schützenordnung festgelegt war. Nun wurde es nochmals durch eine beigefügte "Instruction" spezifiziert und verschärft. 

Der Platz für die Schützenfeste wechselte zunächst, genannt werden der Schießberg (Schieferberg an der Nordwestecke des Schlossparks), die Gabjei, das Kreuz vor der Kölnpforte.

In den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts freilich gab es schlechte Wirtschaftszeiten; das Traktament musste ganz erheblich reduziert werden, um den Schützenbrüdern, die sonst die hohen Kosten scheuten, wieder Lust am Vogelschießen zu machen. Ein Aufleben der alten Herrlichkeit erlebte man erst wieder unter der Regentschaft des Kurfürsten Clemens August.  Die Schützenfeste ab 1720 waren wieder ein großen Treiben , allein durch die Teilnahme der Kurfürsten und ihres Gefolges, die namenhafte Stiftungen leisteten und kostbare Gewinne aussetzten. Insbesondere der festfreudige Kurfürst Clemens August. Als dieser 1729 zum zweiten Male Schützenkönig wurde, bewirtete er die gesamte Bruderschaft mit "weibern und wittiben" (rd. 250 Personen) an seiner fürstlichen Tafel von Mittag bis in den späten Abend mit jeglichen Kostbarkeiten.

Clemens August war insgesamt fünfmal König der Bruderschaft und er brachte stets seine Minister und Staatsgäste zum Vogelschießen mit. 1734 wurde Kurfürst Clemens August durch eine besondere Treffleistung zum vierten mal König. Folgende Überlieferung ist im Schützenbuch niedergeschrieben.

"Als nun hierauf seine Churfürstliche Durchlaucht Clemens August, unser gnädigster Herr den holzenen Vogel samt Kopf und Geflügel successive abgeschossen, auch das hierauf eingesetzte Zinnwerk also gewonnen und empfangen, demnächst aber gesamte Brüder nach der aufm Stangen stehend gebliebenen Eisenpaltten langwierig pro habenda corona Regis (zur Erlangung der Königswürde) geschossen, haben selbige endlich auf den hölzernen Stangen zu zielen angefangen, und zuletzt Ihro Churfürstliche Durchlaucht selbiger nach vielfältigem Treffen und Brechen zerstückert, mit dem Eisenstangen und daranhangender Eisenplatten herabgeschossen, dem dann als König congratuliert und dessen Kammerdiener Herr Petrus Denise mit klingendem Spiel und Trommel vermittels getragenem silbernen Vogels und Ketten zur Stadt hinein gewohnlicher Maß begleitet worden."

Der glückliche Schütze verfehlte nie, durch Spende eines Königsschildes das wertvolle Schützensilber zu vermehren.

Diesem Brauch folgte auch Kurfürst Maximilian Friedrich. Auch die Verhälnisse der Bürger hatten sich wieder so weit gebessert, dass das Königsessen bis zum Vorabend der Französischen Revolution im Jahre 1789 fröhlich gefeiert werden konnte. 

Ein paar Jahre vorher, im Jahre 1778, wurde eine neue verbesserte Schützenordnung mit folgendem Wortlaut eingeführt. 

Schützen-Ordnung der löblichen Bruderschaft Sti. Sebastiani zu Brüel

Solis (Sonntag), den 24ten Maji 1779

Praesentibus (In Gegenwart) Herrn Hauptmann Kentenich, Lieutenant Eschweiler, Fähnrichen Thenhoven et Longerich, Brudermeistern Kievernnagel, und Adjutanten Giel, sodann Deputatis Landabilis Confraternitatis (Beauftragter der Ribl. Bruderschaft) Sti. Sebastiani Sigannter Schutz, Kley Peters, Weiser et Pliester.

1. 

Erstens von sämbtlichen Anwesenden nach reiflicher Überlegung zum Besten der Bruderschaft nach Stadt Bönn´scher Verordnung beschlossen und unanimiter (einmütig) vergnehmet worden, dass in Zukunft ein jeder Mitbürger in festo Stimae Trinitatis (am heiligen Dreifaltigkeitsfeste) nachmittags praeciße um 2 Uhren mit einem Schießgewehr nach vorläufigem Trommelschlag bei zeitlichem Herrn Schützenmeister oder in dessen Abwesenheit bei Herrn Hauptmann erscheinen und ohne erhebliche Ursach nicht ausbleiben solle pro primo (fürs Erste), wie dann

2.

zweitens solle ein jeder Bruder nach seines bei Herrn Hauptmann erlegten Einsatzgeld, den König mit silbernem Vogel und Fahne gehalten sein in guter Ordnung nach dem gewöhnlichen Vogelsbaum zu begleiten, also auch

3.

drittens nach abgeschlossenem Vogel gleichmäßig den Neuen König samt silbernen Vogel und Fahne am Cölln-Thor hinein in selbiger Ordnung mit dem Gewehr durch die halbe Stadt begleiten, jedoch ohne einen einzigen Schuß auf der Straßen, bis zum Kirchhof, und sodann alle nach vorläufig für die Abgestorbenen verrichtetem gewöhnlichem Gebet dreimal Salve gegeben werden solle. Mithin solle

4.

viertens nach verrichteter Salve der silberne Vogel, Fahnen und das Bruderschafts Protocollum (Verzeichnis) gleich zum Archiv gebracht werden, diesem Nächst dem König nach seinem Logis bringen, sodann sollen sämtliche mit dem Gewehr Beigewohnte, und keine anderen Brüder, nebst deren Mitschwestern auf selbigen Tag an den durch den Pedell (Diener) Ihnen frühzeitig angezeigten Convenablen (passenden) Ort beim Königs Tactament erscheinen und ihre Portionen bei anwesender Music genießen und divertiren (vergnügen); und solle

5.

6.

fünftens der diesjährige König nach abgeschossenem Vogel den Vogelstangen abnehmen und an gehörigen Ort auf seine Kosten bringen zu lassen gehalten sein; nun schließlich

sechstens die löbliche Bruderschaft bei dieser Neuen Verordnung für dies Jahr den Empfang und Ausgabe hat, so tut dieselbe auch des Königs Tractaments-Kosten allein bestreiten, der Neue und Künftige König aber forthin den Empfang, sodann also auch das Königs Tractament und Kosten zu bestreiten haben.

Brüel in Conventione ut supra Ex Commißione sit

(in der Versammlung wie aus obrigen Auftrag geschrieben).

I.A. Tenhoven - Secretarius

Doch haben nicht erst die Revolutionsheere und der Zusammenbruch des Kurstaates diese glänzende Zeiten der Schützen-bruderschaft unterbrochen, sondern die Verordnung des letzten Kurfürsten Max Franz, der die Aufhebung aller religiösen Orden befahl, sofern diese nicht gemeinnützig sich betätigen. Die Brühler Franziskaner beschlossen daraufhin eine Schule einzurichten, deren Kosten laut Bestimmung der Bonner Regierung von der Stadt Brühl zu tragen wären. Brühls Stadträte und Pfarrer beschwerten sich vergebens dagegen. Da die Stadtkasse leer war, beschloss der Stadtrat 1789, die St. Sebastiani Schützenbruder-schaft aufzuheben und deren Einkünfte für die neue Schule zu verwenden. Erfolglos blieb der Einspruch der Sebastianer. Die Bonner Regierung bestätigte die Auflösung der Bruderschaft, die daraufhin Vermögen, Königsvogel, Schützensilber, Trommel, Fahne und Archivschlüssel auf dem Rathaus aushändigte.

Das 19. Jahrhundert

Der Zwangsauflösung von 1789 folgte das generelle Verbot aller Schützengilden durch die französische Revolutionsarmee. Doch kaum nach glücklicher Beendigung  des Befreiungskrieges von 1813/15 setzte sich die starke und reiche Überlieferung der Brühler Sebastianer wieder durch. Bereits 1815 stifteten sämtliche verbliebene Mitglieder der alten Schützenbruderschaft einen kunstvollen "Denkmalschild" für die Königskette, im gleichen Jahr nahmen Sie auch das Vogelschießen wieder auf. 

Die Bemühungen um die Wiederbelebung der historischen Bruderschaft waren 1818 dank dem Einsatz von Schützenmeister und Bürgermeister Joan Adam Scholl, Hauptmann Johann Kribben und Secretarius Johann Anton Bruns so weit gediehen, dass der Erneuerungsakt begangen werden und das entsprechende Statut, mit folgenden Worten, erlassen werden konnte. 

"Verordnungen und Regeln der erneuerten

Bruderschaft des heiligen Sebastiani zu Brühl"

Indem jede wohleingerichtete Bruderschaft für immer ihre vollkommene Ordnung und Auferbaulichkeit haben muss und soll, so soll auch gegenwärtige für die Folge so bestehen, dass sie als eine wirklich untadelhafte, wahr vereinte Bruderschaft zu betrachten ist. Zu diesem Zwecke sind also von Seiten der Bruderschaftsvorsteher als auch sämtlichen Brüdern folgende Regeln verordnet und anerkannt worden.

1. 

Jedem Bruder ist unbedingt Folge und Gehorsam sowie vollkommene Beobachtung gegenwärtiger Verordnungen aufgetragen, welche als die Hauptgrundlage und Stütze der Bruderschaft anzusehen sind.

2.

Keinem rechtschaffenen Bürger oder Handwerker wird der Eintritt in die Bruderschaft verweigert, jedoch bevor die Aufnahme in dieselbe muss er durch einen der Deputierten an dem Bruderschafstage oder Vogelschusstage der Bruderschaft vorgestellt werden, wo dann nach gepflogener Beratung und Stimmenmehrheit der sämtlichen Bruder darüber verfügt wird.

3.

Jedem Knecht oder Gesellen der wirklich ein Fremder ist, wird durchaus der Eintritt in die Bruderschaft untersagt, jedoch wird nicht der Sohn eines hiesigen Bürgers, der als Handwerker dient, verstanden, so auch ferner ist fest beschlossen, dass jedem Burger der Bürgermeisterei Brühl, der eines unbescholtenen Rufes genießt, der Eintritt in die Bruderschaf laut dem Artikel 2 gestattet ist.

4.

Alle Brüder sind verbunden, sich an den Tagen, wo die Bruderschaft sich bestimmt versammelt, als am heiligen Sebastiani Tag, dem Bruderschaftstag derselben, morgens dem Gottesdienst, der für lebendige und abgestorbene Bruder gehalten wird, beizuwohnen. Derjenige, der also ohne erhebliche Ursache wegbleibt, soll zwanzig Stüber Strafgeld (80 Pfennige) Strafgeld entrichten. Soll er aber trotzdem nicht erscheinen, so soll er als einer, der sich der Bruderschaft schämt, derselben verwiesen werden.

5.

Der Festtag der heiligen Margaretha, unserer Kirchenpatronin, ist als der Vogelschusstag erwählt worden. Soll aber besagtes Fest auf einen Sonntag fallen, so soll der Vogelschuss-tag den Sonntag zuvor statt haben, wo also keiner ohne wichtige Ursache ausbleiben darf. Jeder Bruder muss das bestimmt Einsatz-Schussgeld vor dem Vogelschuss entrichten, säumt er dieses, so wird er der Bruderschaft verwiesen, weil solches als nicht ferner bleiben zu wollen betrachtet wird. Hat auch wirklich einer das Schussgeld zahlt und bleibt dennoch ohne erhebliche Ursache weg, der soll zwanzig Stüber Straf zahlen.

6.

Zu dem Vogelschusstag muss jeder Bruder recht sauber angezogen sein, die verordnete Korkade auf dem Hut haben, mit Scheibenbüchse oder Jagdflinte versehen, deren Kugel nicht über zwei Lot wiegen darf; schwere Gewehre sind aufs strengste untersagt. Der dritte Trommelschlag dient zur Versammlung, die an der Wohnung des Herrn Hauptmanns statt hat. Jeder muss also hier ohne Widerspruch den hier von seinem Oberen angewiesenen Platz im Zuge annehmen.

7.

Sobald nun die ganze Bruderschaft versammelt ist, so soll der letztjährige König, mit aller Feierlichkeit nach dem Vogelschussbaum geführt werden, wo dann das Schießen ordnungsmäßig mit aller Behutsamkeit seinen Anfang nimmt.

8.

Dem neuen König wird das ganze Einsatz-Schussgeld eingehändigt, der also darüber verfügen kann, derselbiges zu einer kleinen Rekreation für sämtliche Bruderschaft zu geben. Je doch ist es dem König ausdrücklich untersagt, weitere Kosten und Auslagen für die Bruderschaft zu verwenden, damit künftig den früher so kostspielig bestandenen Miss-bräuchen auf immer Einhalt getan ist, und daher dem auch allenfalls nicht wohl bemittelten Bruder die Lust, König zu werden, nicht missfällt. Jeder Bruder bekommt die nach Zeit und Schussgeld berechnete Portion, womit er zufrieden sein muss;  geliebt es ihm noch mehreres zu begehren, so muss er auch solches selbst bezahlen.

9.

Der König ist gehalten, den silbernen Vogel mit einem Schilde zu vermehren, dass nicht unter vier Reichstaler kosten darf, jedoch kann er auch diese Auslagen entweder vom Einsatzgeld oder von eigenen Mitteln bestreiten, und das binnen 6 Monaten vom Vogelschusstage an.

10.

Nachdem der Vogelschuss vorbei ist, wird der König mit der ganzen Bruderschaft durch die Stadt in aller Ordnung nach dem Kirchhof begleitet, wo das gewöhnliche Gebet für die Abgestorbenen gehalten wird, dann werden allda drei Salven gegeben und der König wird nach seiner Wohnung geführt, wo eine Salve gegeben wird, und so die Feierlichkeit für den Tag beschlossen.

11.

Soll aber der Fall sich ereignet, dass ein Bruder, der nicht in der Stadt wohnt, den Vogel abschießt, so soll selbiger gehalten sein, sich in der Stadt eine Residenz zu wählen, damit er dorthin unter der gewöhnlichen Feierlichkeit geleitet wird.

12.

Auf das allerschärfste ist das Schießen während dem Zuge sowohl als beim nach Hause gehen in der Stadt verboten. Derjenige, so dagegen handelt, soll einen Reichstaler Strafe zahlen, bei dem abermaligen Vergehen aus der Bruderschaft verwiesen werden.

13.

Damit gegenwärtige Bruderschaft untadelhaft bestehe, so soll gegenwärtiger Artikel besonders von jedem Bruder genau zu betrachten sein, als diejenigen, so sich an den Versammlungstagen betrinken, zanken, murren, Unannehmlichkeiten ihren Vorgesetzten oder ihren Vorgesetzten oder ihrem Mitbruder sagen, sollen ohne Rücksicht der Person für das erste Vergehen nicht unter einem Reichstaler und nicht über zwei Reichstalern bestraft werden. Bei der zweiten Zuwiderhandlung soll er förmlich der Bruderschaft verwiesen werden.

14.

Jeder neu einzuschreibende Bruder zahlt als Pfarrkind Einschreibungsgeld für dies Jahr zwei Reichstaler, wo dann das Einsatzschussgeld inbegriffen ist. Die aus der Bürgermeisterei zahlen aber drei Reichstaler, Einsatz inbegriffen, wodurch sie dann Miteigentümer der der Bruderschaft zugehörigen Effekte werden.

15.

Da die Bruderschaft nicht immer aus gegenwärtigen Gliedern bestehen wird, so soll jedem Bruder oder dessen Frau nach Ableben ein feierliches Seelenamt gehalten werden, wo dann die Brüder möglichst beizuwohnen verpflichtet sind.

16.

Jeder Bruder ist verbunden, alle die zur Bruderschaft verwendeten, dienlich erachteten Kosten auf sein Anteil zu tragen, jedoch steht es jedem frei, den Anteil zu vervielfachen, und andurch der Bruderschaft Stütze zu leisten.

17.

Die Bruderschaft soll für alle Zeit erwähnte Vorsteher haben als: a) einen Schützenmeister, wozu jedes mal der regierende Bürgermeister zu ernannt ist. N.B. Sollte er aber diese Stelle verweigern, so soll von sämtlicher Bruderschaft zur Wahl einer anderen Person geschritten werden. b) Ein Hauptmann, c) Zwei Lieutnants, d) Ein Adjutant, e) Ein Secretarius, f) Zwei Deputierte und g) vier Unteroffiziere, die alle durch die unparteiliche Stimmenmehrheit der Bruderschaft gewählt werden. Ein Fähnrich und zwei Fahnenbegleiter, die aber von der Bruderschaft nicht füglich gewählt werden können. Daher sollen aber diese Ehrenstellen bei Versammlungen der Bruderschaft versteigert werden und also den Meistbietenden zugesagt werden. Die Fahnenbegleiter sind zu der Bestimmung ernannt auf den Fall, dass der Fähnrich König werden sollte oder sonst verhindert sei.

18.

19.

Diese Stellen ohne die des Schützenmeisters bestehen auf sechs volle Jahre.

Der Secretarius soll bestimmt alle Jahre am Bruderschaftstage Rechnungen über alle Einnahmen und Ausgaben wahrend der Frist des Jahres vollständig ablegen.

20.

Gegenwärtiger Artikel soll von sämtlicher Bruderschaft auf das allergenaueste werden, als z.B.: Ein Mitglied der Bruderschaft, ohne Rücksicht der Person, das sich willkürlich eines Verbrechens schuldig gemacht hat, wodurch es mit körperlichem Arrest bestraft worden ist, soll für immer der Bruderschaft verwiesen sein. Dieser körperliche Arrest besteht in drei Monat Gefängnisstrafe.

21.

Bei Ableben eines Bruders soll jeder Bruder gehalten sein, mit Korkade und Büchse versehen dem Leichenbegräbnisse beizuwohnen, wegen Ausbleiben aber ohne wichtige Ursache 20 Stüber Strafe zahlen.

22.

Wegen besonderer Berücksichtigung ist den Brüdern, die das Alter von 60 Jahren haben, das Kommen oder Wegbleiben bei öffentlichen Feierlichkeiten ohne Strafe freigestellt.

23.

Von den Vorstehern der Bruderschaft ist ferner beschlossen worden, dass far die Folge immer der Bruderschaft auch ein durch Stimmmehrheit sämtlicher Brüder gewähltes Mitglied als Brudermeister bevorstehen soll.

24.

So ist auch ferner dienlich erachtet worden, dass zur Deckung der sich allenfalls zu ergebenden Unkosten wahrend Jahresfrist jeder Bruder vierteljährlich 61/2  Silbergroschen beitragen soll. Wenn nun aber Überschuss entsteht, so kann dies nach Belieben zum Einsatzschussgeld verwendet werden.

Auch diese Satzung wurde später noch einige Male abgeändert. Von einer Veröffentlichung kann jedoch an dieser Stelle abgesehen werden.

Bürgermeister Scholl gelang es, der Bruderschaft die verpfändeten Königsschilder zurück zu verschaffen. Die üppigen Gastmähler allerdings feierten im 19. Jahrhundert keine Wiederauferstehung, wie aus den Feierberichten zu entnehmen ist.

Die wieder neu gegründete Bruderschaft konnte sich von Anfang an einer guten Entwicklung erfreuen. Als Schießplatz diente zunächst der Tiergarten bei der Fasanerie, die jedoch mit dem Chinesischen Haus 1822 auf Abbruch verkauft wurde. Damals wurde die ehemalige kurfürstliche Reitbahn am "Pavillon" (heute Max Ernst Museum) zum Schützenplatz, den man 1839 fest pachtete. Dort wurde 1844 die "Vogel-Ruthe" durch einen gewaltigen Sturm umgeworfen, im gleichen Jahr auch nahebei die Bahnstation errichtet, weswegen man wieder zum Platz an der ehemaligen Fasanerie übersiedeln musste. 1875 errichtete man eine neue Vogelstange am Schlosspark am Ende der mittleren Hauptallee. Um die Jahrhundertwende gelang endlich die lang ersehnte Verlegung des Schießplatzes zur Seeweiherwiese am sogenannten Scheibenberg, den schon die Vorfahren der früheren Jahrhunderte so oft für ihre Feste benutzten. Dort schoss man bis 1910, musste dann aber die Stange auf Regierungsverordnung wieder entfernen; so fand in den Jahren 1911 - 1913 kein Schießen statt. Für die damalige 400-Jahr-Feier 1914 wurde ein neuer Schießstand mit Kugelfang an der Bonnstraße in Benutzung genommen.

1839 schrieb sich Kronprinz Friedrich Wilhelm IV. ins Schützenbuch der Brühler Sebastianer und nahm damit die Tradition seiner kurfürstlichen Vorgänger wieder auf. Seit 1840 traten an die Stelle der ehemaligen Zinnpreise Gegenstände aus Porzellan, Glas oder andere Erzeugnisse. Zwei Jahre später präsentierten sich die Schützen erstmals ihrem Landesherrn in der noch heute üblichen grünen Tracht. 1861 wurde die Bruderschaft im Schloss Augustusburg dem damaligen Preußenkönig Wilhelm I. und seiner Königin vorgestellt.  Auch danach erfolgten noch königliche Einträge in das Schützenbuch.

Von Weltkrieg zu Weltkrieg

Kurz nach der stolzen 400-Jahr-Feier brach der 1. Weltkrieg aus. Im Jahr 1915 waren bereits 45 der 98 Bruderschaftsmitglieder zum Heeresdienst eingezogen. Die Sebastianustage wurden zwar weiter begangen, auch die Teilnahme an der Fronleichnamsprozession fortgeführt, doch wurden Schützenfeste undurchführbar. 1917 löste die Mühle Kierberg sie seit 1514 nachweisbare Brotspende durch eine Geldspende ab. In der Revolution von 1918 leistete Schützenbruder Hans Blied die Bürgerwehr; die Schützenbruderschaft beschlagnahmte Schloss und Park bis diese zum Schutz der neuen Republik unterstellt werden konnte.

 

1919 musste auf Befehl der englischen Militärbehörde der Schießstand an der Bonnstraße abgebrochen werden, um einem Fußballplatz für die Besatzungstruppen Raum zu schaffen. Im Jahr 1920 konnte dann endlich der Krönungsball für den Schützenkönig des Jahres 1914 (Konrad Evertz) gehalten werden. Seit diesem Jahr fanden die Schützenfeste auch wieder auf der Seeweiherwiese statt.

 

Im gleichen Jahr verstarb das Ehrenmitglied der Bruderschaft Ehrendechant Monsignore Richard Bertram. 1922 machte die Inflation und die gespannte politische Lage ein Schützenfest unmöglich; ersatzweise stiftet man 20 Millionen Mark für Brühls Sozialrenter. Drei Jahre später hatten sich die Verhältnisse wieder so stabilisiert, dass man eine neue St. Sebastianus-Statue für die Pfarrkirche stiften konnte. Die Damen der Bruderschaft stifteten eine neue Standarte. 

Neue Notzeiten brachen 1931 an: Man verzichtete auf den Krönungsball und leistete stattdessen Sozialspenden. 1933 geriet die Bruderschaft in den Sog der nationalsozialistischen Revolution. Als Erstes wurde das Kleinkaliberschießen als Hauptbeschäftigung aufgenötigt. Der Versuch, sich durch den vollzogenen Eintritt in die Erzbruderschaft vom Heiligen Sebastian dem Kommando des "Reichsportführers" zu entziehen, scheiterte. 1935 erlebte man die Übertragung des Brühler Schützenfestes durch den Rundfunk. Zwei Jahre später musste der Name "Bruderschaft" abgelegt werden und 1942 musste auch das "Sanct" in der Vereinsbezeichnung gelöscht werden. Ebenso verboten wurden Schulterstücke, Schützen- und Vereinsorden. In den Jahren 1944/1945 ruhte die Vereinstätigkeit wegen der sehr schweren Kriegseinwirkungen.

Alsbald nach dem Zusammenbruch von 1945 regte sich wieder lebhaft der alte Bruderschaftsgeist, und die Brühler Sebastianer beeilten sich, ihr religiös fundiertes Schützenwesen nach gediegenem Vorväterbrauch wieder aufleben zu lassen; in drangvoller Notzeit setzten sich kernhafte Männer vorbildlich dafür ein, die hohen Werte von Glaube, Sitte und Heimat zu neuer Blüte zu bringen.

Die 1950er und 1960er Jahre

Das Leben in der Bruderschaft normalisierte sich rasch, lieb gewordene Bräuche und Traditionen lebten wieder auf, das Vereinsleben konnte reaktiviert werden und es begann eine neue und beträchtliche Integration der Bruderschaft in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens in der Stadt Brühl. 

Erstmals gab es in 1948 nach fast zehnjähriger Pause wieder einen Familienabend mit Tanzvergnügen und man spendete einen namenhaften Betrag für den Brühler Martinszug. Dies, obwohl nahezu das gesamte Bruderschaftsvermögen durch die Währungsreform vernichtet worden war. Der Verkauf des 1939 angelegten KK-Standes an der Römerstraße brachte einen Erlös von 100.000 neuen Ziegelsteinen, wovon 20.000 Stück für den Wiederaufbau der Klosterkirche gestiftet wurden. 

Ebenfalls nach zehnjähriger Pause gab es 1949 wieder ein Schützen- und Volksfest mit Schießstand, Königsball und Kinderbelustigung auf dem Geländer des Hotel Belvedere, nachdem man ich neue Satzungen im Rahmen der Erzbruderschaft (des Zentralverbandes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften) gegeben hatte. Man veranstaltete wieder Krönungsball und Festzug, besuchte auswärtige Schützenfeste, Kindergärten und bescherte die Kinder, Feuerwerk verschönte den abendlichen Königseinzug. Familienabende und Rheintouren förderten die Geselligkeit, erstmals gab es in 1952 einen Kostümball.

Toni Wolsing, 1953 Jungschützenführer geworden, gelang eine nennenswerte Intensivierung des Schießsportes; erstmals konnte ein Jungschützenkönig ausgeschossen werden. Als Ersatz für den infolge des Krieges demontierten Hochstand an der Seeweiherwiese konnte ein neuer Hochstand an der Bonnstraße fertiggestellt werden und unter der Leitung des Schützenbruders Hans-Josef Kuhl wurde eine Schießsportabteilung gegründet. 1956 nahm die Bruderschaft am 77. Deutschen Katholikentag in Köln teil und beteiligte sich an der Romfahrt der Schützenbruderschaften. 

Die nun beginnenden sechziger Jahre brachten der Bruderschaft erneut ungeahnten und ungeheuren Aufschwung. Sicherlich haben vielerlei Umstände dazu beigetragen, die Bruderschaft zu dem Faktor im gesellschaftlichen Leben unserer Stadt werden zu lassen, den sie in der Jetztzeit unzweifelhaft darstellt. Ein Meilenstein war es aber ganz sicher, dass ein so engagierter Schützenbruder wie Toni Wolsing 1961 den Vorsitz der Bruderschaft übernahm. 

Unter seiner Leitung engagierte man sich in vielen Bereichen. Als die Stadt Brühl im Jahre 1952 den Kleinkaliber-Schießstand an der Bonnstraße baute, beteiligte sich die Bruderschaft mit 10.000 DM an den Baumaßnahmen. Die Schließung des Vereinslokals Knott führte zum alsbaldigen Umzug in den "Schützenhof". Die Bruderschaft trat der "Interessensgemeinschaft Sport" bei, dem späteren "Stadtsportverband", es gab Volksbelustigungen und Festzelt anlässlich der Kirmes auf dem damaligen Kirmesplatz Brühl-Mitte, der Brühler Matinszug fand durch Teilnahme der Bruderschaft nennenswerte Unterstützung und Ausweitung.

Ein großartiges Ereignis war das im Jahre 1968 erstmals in Brühl ausgetragene Bundeskönigsschießen. Die Brühler Bevölkerung empfing auswärtige Delegationen sehr herzlich, beteiligte sich äußerst rege und feierte das neue Bundeskönigspaar Elke und Hans Friedrich Überbach enthusiastisch.

Im gleichen Jahr verstarb der langjährige Präses der St. Sebastianus Schützenbruderschaft, Herr Dechant Heinrich Kreutzberg, im Alter von 70 Jahren. Vom Tod ihres Präses und ihres Dechanten waren die Bruderschaft und die Brühler Bevölkerung zutiefst betroffen, sein Andenken und sein Wirken jedoch blieben unvergessen. Oberpfarrer Philipp Lehnen übernimmt die Nachfolge als gesitlicher Präses der Bruderschaft. 

Von 1970 bis zum Jahr 1999

Der Brühler Schützenkönig des Jahres 1970 und gleichzeitige Bezirkskönig Dieter Fey brachte es fertig, beim Bundeskönigsschießen in Würselen im gleichen Jahre unter sagenhaften 104 Bewerbern die Würde des Bundeskönigs zu erringen. Lange wurde dieser großartige Erfolg gefeiert: Eine starke Delegation aus der Bruderschaft, Schützenbrüder und Schützenschwestern, begleitete das Bundeskönigspaar Marlies und Dieter Fey auf ihrer großen Fahrt nach Rom. 

 

Der Schützenplatz und der mittlerweile von der Bleiche an die Liblarer Straße verlegte Kirmesplatz quollen über vor begeisterten Brühlern und auswärtigen Besuchern, die das Fest mit trugen und mit der Bruderschaft feierten. Doch fehlten bei aller Freud über die errungenen Erfolge auch die Wehmutstropfen nicht. Zum letzten Mal konnte man den Schützenball im altehrwürdigen Saale des Hotels "Belvedere" feiern. Der Saal fiel kurze Zeit später der Sanierung der Kernstadt und damit der Spitzhacke zum Opfer. Die nun auftauchende Frage nachdem "wohin" legte wohl schon damals das Samenkorn für den Gedanken ans eigene Schützenheim.

 

Der Weg dorthin jedoch war bei Weitem länger und beschwerlicher, als dies in einigen wenigen Zeilen dargestellt werden kann. Aber auch in diesen Zeiten und Jahren ließ es die Bruderschaft an Aktivitäten für die Bürger und das Leben in unserer Stadt nicht fehlen. 1970 gehörten die Brühler Schützen zu den Gründungsmitgliedern des Festausschusses Brühler Karneval. Eines der ersten Dreigestirne der "karnevalistischen Neuzeit" in unserer Stadt stellte 1972 die St. Sebastianus Schützenbruderschaft mit Prinz Josef Steinhauer, Bauer Karl Röttgen und Toni Wolsing als Jungfrau. 

 

Mit einem unglaublichen finanziellem Engagement der Bruderschaft und der Schützenbrüder sowie über 3.000 durch die Bruderschaftsmitglieder erbrachten Arbeitsstunden ging ein langgehegter Wunsch in 1981 endlich in Erfüllung: Auf dem Gelände des Schützenplatzes an der Bonnstraße konnte die in nahezu völliger Eigenleistung erstellte neue Schützenhalle feierlich eingeweiht werden. Getreu dem Leitsatz "Weiter aufwärts in unserer Bruderschaft" wurde weiter an der neuen Schützenhalle gearbeitet. Der Einbau einer Heizungsanlage, einer vernüftigen Toilettenanlage wurden umgesetzt. Wieder griffen die Schützenbrüder tief in ihre Taschen, wieder galt es, Fremdmittel abzusichern und mal wieder die Ärmel hochzukrempeln und Eigenleistungen vielfältiger Art zu erbringen.

 

Tief bewegt und mit Tränen des Abschieds in den Augen, gab am Sebastianustag 1990 Brühls langjähriger Sebastianerchef das Amt des Vorsitzenden in jüngere Hände. Mit stehenden Ovationen und nicht endendem Beifall bedankten sich die Brühler Schützen bei ihrem "Toni", der sie 29 lange Jahre mit Engagement und großer Umsicht geleitet und die Geschicke gelenkt hat.  Einstimmig ernannten die Sebastianer Toni Wolsing zum Ehrenvorsitzenden auf Lebenszeit. Ebenso einhellig wurde der neue Vorsitzende gewählt. Wolfgang Poschmann übernahm nun die Geschicke der Brühler St. Sebastianus Schützen. 

 

Im Jahr 1991 beginnt das 550-jährige Jubiläum der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Brühl mit einem Festakt im weltberühmten Treppenhaus des Schlosses Augustusburg. Der Hochmeister der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften, Hubertus Prinz zu Sayn-Wittgenstein, war Schirmherr und hielt die Festansprache. Höhepunkt war der große historische Festzug. 

 

Aufgrund einer Änderung in den Deutschen Schießstandrichtlinien musste im Jahre 1995 ein komplett neuer Hochstand errichtet werden. Die Holzvogelziele mussten in einer Art und Weise befestigt werden, welche mit den alten Drehstanden nicht zu bewerkstelligen war. Der Vogel muss nun praktisch in den Kugelfang gesteckt werden. Dazu musste man den gesamten Kugelfang auf- und abfahren können. Bei Paderborn fand man eine Stahlbaufirma, die sich auf solche Hochstände spezialisiert hatte. Ein Problem aber blieb: Auch die Bauart der Vögel musste geändert werden. Sehr zum Leidwesen des Schützenmeisters. Denn die neuen Vögel hielten nicht so lange Stand wie die nach alter und erprobter Bauart gefertigten Holzvögel. Aber mit der Zeit bekam man auch das Problem in den Griff.

 

Anlässlich der Ausstellung "Der Riss im Himmel, Clemens August und seine Epoche" hielt sich der Hochmeister des Deutschen Ordens, als ein Nachfolger von Clemens August in diesem Amt, in Brühl auf und besuchte uns nach der Fronleichnamsprozession auf dem Schützenplatz und verfolgte das Schießen um den König der Könige. 

Die Jahre 2000 bis zum heutigen Tag

Im Rahmen des Schützenfestes 2004 führte die Bruderschaft erstmals ein Stadt-Vereins-Königsschießen durch. Ein Jahr später ist das Weltjugendtagskreuz zu Gast in Brühl. Für die Bruderschaft war es eine große Ehre, das Kreuz von St. Margareta nach St. Heinrich zu tragen. Im Jahr 2007 nahmen die Brühler Schützen, erstmals nach langer Pause, wieder an der Eröffnung der Margaretenkirmes teil. Im gleichen Jahr wurde Fahne und Standarte der Bruderschaft für über 5.000 Euro restauriert.

Anlässlich der 725-Jahrfeier der Stadt Brühl nimmt unsere Bruderschaft mit einer großen Abordnung am großen historischen Festzug durch die Brühler Innenstadt teil. Bei dem 569. Schützen- und Volksfest wurde unsere neue Majestät Bürgermeister Michael Kreuzberg feierlich proklamiert. Michael Kreuzberg ist nach dem Brühler Bürgermeister Tilmann Feuerpeil (Schützenkönig 1628) erst das zweite Stadtoberhaupt, dass die Königswürde der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Brühl errang.

Die Brühler Schützenbruderschaft konnte den Wiesenplatz vor dem Schützenplatz von der Stadt Brühl pachten. Gleichzeitig wurde der Vorplatz vor der Schützenhalle neu gepflastert. 

2013 nahmen 13 Schützenbrüder mit ihren Frauen unter der Leitung von Präses und Dechant Jochen Thull an einer Romfahrt teil. Bei einer Papstaudienz am 1. Mai auf dem Petersplatz wurde unsere Bruderschaft namentlich vom Heiligen Vater in Rom begrüßt. 

Das Jahr 2014 war geprägt von Umbauarbeiten in der Schützenhalle. Die alte Theke wurde abgerissen, Leitungen verlegt und dann eine neue Theke passgenau eingebaut. 

Nach 41 Jahren im Vorstand gab der Vorsitzende Wolfgang Poschmann am Sebastianustag 2015 das Amt in jüngere Hände. Auch Karl Mähler, seit 30 Jahren Brudermeister und Gerd Pohl, die gleiche Zeit als Schatzmeister tätig und auch Herbert Illger, 30 Jahre im Amt des Hallenwarts wurden feierlich verabschiedet und zu neuen Ehrenmitgliedern ernannt. Zum neuen Vorsitzenden wurde Frank Pohl gewählt. 

2019 reisten 12 Schützenbrüder mit ihren Frauen und dem Präses Jochen Thull nach Rom an das Grab des heiligen Sebastian. Präses Jochen Thull durfte für die Europäischen Schützen eine Messe im Petersdom lesen. Die Schützenbruderschaft begleitete Ihm mit der Schützenfahne.

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